Gemeinde in Corona-Zeiten
Unter diesem Betreff gehen viele Mails hin und her, die ich erhalte, die ich versende. Unter diesem TOP tagt seit Monaten immer wieder der Kirchenvorstand. Unter diesem Oberthema wird in unserer wie in vielen anderen Gemeinden weidlich diskutiert, wird heiß gestritten oder auch Abstand gehalten zu jeder und jedem, der anders denkt. Gemeinde in Corona-Zeiten – das ist Gegenstand der Klage, der Einsicht und der bangen Hoffnung. In diesen Zeiten, in denen die Erfahrung von Gemeinschaft plötzlich anderer Gesten und Zeichen bedarf als eines Händedruckes, einer rappelvollen Empore, des vielstimmigen Chorgesangs und der wie selbstverständlichen Einladung, sich eine Hostie in die leere Hand legen zu lassen.
Ich empfehle unsere Gemeinde in diesen Zeiten Ihrer persönlichen Fürbitte! Und bete selbst dafür, damit wir beieinander bleiben.
Ja, was ist ,dran‘ in diesen Zeiten? Was sollten wir als Christinnen und Christen tun – und was sollten wir lassen? Anders, als in einer Reihe unserer Nachbargemeinden ist kein einziger Gottesdienst, keine Loschwitzer Christvesper entfallen. Ausgesetzt worden sind Konzerte und Gemeindeveranstaltungen. Und eng beschnitten die Formate, die uns bleiben. So, damit sie verantwortet werden können unter der Maßgabe der allgemeinen Kontaktminderung, die in der Gesellschaft gilt.
Alles steht infrage und es sind mühsame Kompromisse nötig – wohl noch für Monate. Wie können Konfirmanden begleitet werden? Wie kann gut verantwortbar Abendmahl gefeiert werden? Was heißt es, einander nah zu bleiben, einander zu besuchen? Wie lange noch müssen Blechbläser, Flöten, Kantorei und Kurrende schweigen? Wann dürfen wieder mehr als zehn Angehörige zur Beerdigung kommen? Und in all dem: Was erwarten wir voneinander?
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Besucherzahlen auf etwa ein Drittel der sonst Gekommenen gefallen sind. Viele sind aber dennoch froh, zu wissen, dass die Kirchentüren offen stehen. Und so hat mancher den Engel unter der Orgelempore besucht, hat im Licht der Christbäume gesessen, seine stille Andacht gefunden – auch außerhalb von Gottesdiensten. Viele Zugriffe auf die in unserer Kirche produzierten Ton- und Bild-Aufnahmen haben in den vergangenen Wochen unsere Kirche sachsenweit ins Blickfeld gerückt.
Jede und jeder mag sich fragen: Was fehlt mir? Ist es Begegnung, ist es die Gemeinschaft um den Altar? Fehlt sie mir wirklich? Oder reicht mir der Spaziergang am Sonntagmorgen? Gott wohnt, wo man ihn einlässt. Ja, das kann auch der Frühstückstisch, das kann auch die Runde des Hauskreises, das wird auch das Abendlied zu zweit sein, in dem Gott mit uns wohnt.
Und dennoch ist es uralte kirchliche Erfahrung, dass sich der Glaube in Gemeinschaft nährt. Dass er angewiesen ist auf das, was ich mir nicht selber sagen kann. Da ist es gut, die dafür gestalteten Räume und Zeiten wahrzunehmen, in denen mir die Quellen des Glaubens offenstehen.
Der Vorwurf von ,Obrigkeitshörigkeit‘ wird immer einmal wieder in die Debatte geworfen. Wir als Gemeindeleitende sind nicht völlig frei in unserem Tun. Es gibt staatliche, es gibt landeskirchliche Bestimmungen. Es sind aber auch eigene Einsichten in der Runde, die miteinander in Einklang zu bringen sind. Und so ist es ein Abwägen zwischen der gebotenen Kontaktminimierung und dem Grundrecht auf Ausübung des Glaubens.
Aber auch den Vorwurf, all zu ,lässig‘ zu sein, wenn wir überhaupt einladen, habe ich vernommen. Mir ist von keiner einzigen Infektion durch einen Loschwitzer Kirchgang etwas bekannt geworden.
Ergebnis des gemeinsamen Nachdenkens im Vorstand ist das immer wieder aktualisierte HygieneSchutz-Konzept. Bereits vier Veränderungen hat es seit 19. Mai 2020 erfahren – immer waren es weitere Verschärfungen. Einsehbar ist es auf den Seiten 22/23 dieser Ausgabe.
Hoffen wir, dass eine nächste Aktualisierung wieder Erleichterungen mit sich bringt!
Gelernt haben wir, Inzidenzzahlen zu deuten. Und tasten uns von Woche zu Woche voran – abwägend zwischen dem dringenden Gebot der Kontaktminderung und der Sehnsucht nach Gemeinschaft im Glauben, die in jeder Notlage noch mehr als sonst wächst und der wir uns als Kirche nicht versagen dürfen. Ganz im Gegenteil.
Die auf den Seiten 4, 6, 7 und 21 des Gemeindebriefes genannten Einladungen sind ein „Wunschkonzert“, das wir gegenwärtig nicht absagen. Aber ganz klar gilt: Die Wahrscheinlichkeit, dass alle Veranstaltungen in den geplanten Formaten realisierbar sein werden, ist nicht eben groß.
Bitte nehmen Sie deshalb die Aushänge und die Homepage der Kirchgemeinde mit ihren aktualisierten Informationen zur Kenntnis.
Ihr Pfarrer Markus Deckert
Hygienekonzept
Schutz- und Hygienekonzept der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dresden-Loschwitz
Ansprechpartner: Pfarrer Markus Deckert
Tel. /Mail: 0351 / 309 151 80, deckert@loschwitzer-kirche.de
Erstellt am 19. Mai 2020, fortgeschrieben zum 5.10. und 15.12.2020, aktualisiert am 11.1.2021
Gottesdienste in der Kirche, auch für Kinderkirche, Trauungen etc.:
Allgemeines | ||
1 | Verantwortlich | Pfarrer Markus Deckert |
2 | Belehrung | alle den Gottesdienst Leitende und Mitwirkende (Kantoren, Gemeindepädagogen, Kirchner u.a.) werden über die Maßnahmen des Hygienekonzepts informiert die Belehrung wird dokumentiert |
3 | Information Teilnehmende | alle Teilnehmenden werden im Vorfeld, spätestens zu Beginn, über die Schutz- und Hygieneregeln informiertalle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Unter Beachtung des Datenschutzes werden die Teilnahmelisten aufbewahrt und nach einem Monat vernichtet. |
4 | Kindergottesdienste | Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen |
5 | Beschilderung | Hinweise auf die Regeln insb. zum Abstand und Mundschutz sind im Eingangsbereich angebracht. Auch in den Einladungen wird darauf verwiesen. |
Abstand halten | ||
1 | Kapazitäten der Kirche | Die max. Kapazität des Kirchenraumes hängt von der Anzahl der Teilnehmer ab, die als Einzelperson oder als in häuslicher Gemeinschaft lebende Gruppe erscheinen. Weiterhin ist der Mindestabstand von 1,5 m oder 2 m zu beachten. Die Verantwortung für die Festlegung und Einhaltung der max. Kapazität liegt beim Leiter der Veranstaltung bzw. den Kirchnern. Derzeit sind allerdings max. 40 Personen zur Obergrenze erklärt. Sitzplätze sind durch die Bankanordnung markiert |
2 | Abstandsregel | Die Abstandsregel ist generell, also in allen Räumen (auch Anbau, Sakristei) unter Erwachsenen einzuhalten.Die Kirchner haben auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.Allg. Abstandsregel: 1,5 – 2 m (in Abhängigkeit von der 7-Tage-Inzidenz). Abstand Liturg zur Gemeinde: 3 m. |
3 | Besucherlenkung | Gesonderte Ein- und Ausgänge sind für die Kirche traditionell festgelegt: Eingang Westportal, Ausgang Südportal. Wenn keine Nachfolgeveranstaltung dies hindert, ist der nächstliegende Ausgang zu nutzen. |
Hygienemaßnahmen | ||
1 | Personen mit Erkältungssymptomen | Personen mit Krankheitssymptomen haben keinen Zutritt und sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Der Veranstaltungsleiter bzw. einlassende Kirchner sind für die Ansprache der Personen zuständig. |
2 | Handdesinfektion | Am Eingang der Kirche sowie in den Sanitärbereichen der gemeindlichen Räume steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung |
3 | Handwaschmöglichkeit | In den Sanitärbereichen sind Handwaschmöglich-keiten mit Wasser, Flüssigseife und Einmalhandtüchern für die Teilnehmenden vorhanden, ebenso ein Abfallkorb für die Entsorgung |
4 | Mund-Nasen-Schutz | Besucher der Gottesdienste sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung oder einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Empfohlen werden FFP2-Masken. Das Singen muß derzeit ausgesetzt werden. Die Nutzung von Blasinstrumenten muss entfallen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in geringer Anzahl für den Notfall beim Versammlungsleiter/in der Sakristei vorrätig Liturgisch Handelnde benötigen keinen Mund-Nasenschutz. |
5 | Raumpflege | Die regelmäßige Reinigung der Räume erfolgt anhand eines erstellten ReinigungsplanesWeiter erfolgt eine Desinfizierung der Räumlich-keiten inkl. Kontaktflächen (insb. Türgriffe, Griffe, Handläufe, Schalter) zuzüglich zur normalen Raumpflege.Die Reinigung der Sanitäranlagen erfolgt regelmäßig entsprechend des erstellten Reinigungsplanes |
6 | Belüftung | Die Belüftung erfolgt regelmäßig vor und nach der Veranstaltung durch das Öffnen der Fenster und Türen (verantwortlich: Kirchner). Die Dauer der Veranstaltungen wird derzeit auf 30 min begrenzt. |
Im Infektionsfall | ||
1 | Meldung an das Gesundheitsamt | Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt durch die betroffene Person selbst |
2 | Information über Teilnehmende | Auf Nachfrage werden dem Gesundheitsamt die vorliegenden Daten der Teilnehmenden einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt |
Mitarbeiterschutz | ||
1 | Abstands- und Hygieneregeln | Die Abstands- und Hygieneregeln sind ebenfalls für die Mitarbeitenden verpflichtend. |
2 | Mitarbeitende aus Hochrisikogruppen | Auf die Situation von Mitarbeitenden einer Hochrisikogruppe wird entsprechend eingegangen. |
Dresden-Loschwitz, 11.1.2021
Pfarrer Markus Deckert, Ev. – Luth. Kirchgemeinde Dresden-Loschwitz